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13 C 44/23•Amtsgericht Langenfeld, 2024-11-21, 13 C 44/23
13 C 44/23Tribunale di primo grado21 nov 2024
Ein Insolvenzschuldner, der kein Pfändungsschutzkonto führt, kann vom Insolvenzverwalter Freigabe von Beträgen vom Konto verlangen, die der Sicherung des Existenzminimums dienen.
Entscheidungsdatum: 2024-11-21
Aktenzeichen: 13 C 44/23
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2024:1121.13C44.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 13. Zivilgericht
Normen: BGB § 242; InsO § 35, § 36, § 80; ZPO § 765a
Ein Insolvenzschuldner, der kein Pfändungsschutzkonto führt, kann vom Insolvenzverwalter Freigabe von Beträgen vom Konto verlangen, die der Sicherung des Existenzminimums dienen.
hat das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2024 durch die Richterin am Amtsgericht U
für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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