progetti
16 Ls 8/22•Amtsgericht Langenfeld, 2023-04-21, 16 Ls 8/22
16 Ls 8/22Tribunale di primo grado21 apr 2023
1. Betäubungsmittel haben keinen Verkehrswert und bleiben bei der Festsetzung des Gegenstandswerts deshalb unberücksichtigt. 2. Bitcoins sind bei der Wertfestsetzung mit ihrem Kurswert zu veranschlagen.
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 16 Ls 8/22
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2023:0421.16LS8.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Strafabteilung des Amtsgerichts
Normen: BtmG § 29 Abs. 1 Nr. 1; BtmG § 29 Abs. 1 Nr. 3; RVG § 37 Abs. 1
Betäubungsmittel haben keinen Verkehrswert und bleiben bei der Festsetzung des Gegenstandswerts deshalb unberücksichtigt.
Bitcoins sind bei der Wertfestsetzung mit ihrem Kurswert zu veranschlagen.
Der Gegenstandswert wird auf 35.598,57 € festgesetzt
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.