Amtsgericht Lüdinghausen, 2004-07-13, 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04

9 Ds 17 Js 528/04 -121/04Tribunale di primo grado13 lug 2004

Testo completo

Amtsgericht Lüdinghausen — 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-13

Aktenzeichen: 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2004:0713.9DS17JS528.04.121.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 9

Tenor

Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit in Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 - dreißig - Tagessätzen zu je 65,--Euro verurteilt.

Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von noch 6 - sechs - Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69 a StGB

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