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7 F 18/23•Amtsgericht Lemgo, 2023-05-08, 7 F 18/23
7 F 18/23Tribunale di primo grado8 mag 2023
1) Ein Recht auf Umgang mit den Enkeln besteht für Großeltern nur dann, wenn der Umgang kindeswohldienlich ist, was als Voraussetzung für das Umgangsrecht positiv festzustellen ist.2) Ein Umgangsrecht der Großeltern ist regelmäßig dann nicht kindesdienlich, wenn Eltern und Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete.
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 7 F 18/23
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2023:0508.7F18.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Lemgo
Normen: BGB § 1685 Abs. 1
Der Antrag der Antragstellerin vom 18.01.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Verfahrenswert wird auf 4000 € festgesetzt.
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