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7 C 10/25•Amtsgericht Krefeld, 2025-05-19, 7 C 10/25
Entscheidungsdatum: 2025-05-19
Aktenzeichen: 7 C 10/25
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2025:0519.7C10.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu 2. jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen eine Vollstreckung seitens der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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