Amtsgericht Krefeld, 2001-07-02, 82 C 157/01

82 C 157/01Tribunale di primo grado2 lug 2001

Testo completo

Amtsgericht Krefeld — 82 C 157/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-02

Aktenzeichen: 82 C 157/01

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2001:0702.82C157.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 82. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 587,98 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 27.04.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagten zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit darf auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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