progetti
36 C 61/19•Amtsgericht Kleve, 2020-09-07, 36 C 61/19
36 C 61/19Tribunale di primo grado7 set 2020
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn bei Antragstellung bereits alle Kosten des Rechtsstreits angefallen sind.
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: 36 C 61/19
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0907.36C61.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: ZPO § 119
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn bei Antragstellung bereits alle Kosten des Rechtsstreits angefallen sind.
wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom XXX zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.