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30 C 21/15•Amtsgericht Kleve, 2020-01-15, 30 C 21/15
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 30 C 21/15
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0115.30C21.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 4.124,30 nebst fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 23.12.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 413,64 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf bis zu € 5.000,00 festgesetzt.
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