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131 C 42/25•Amtsgericht Köln, 2025-06-03, 131 C 42/25
Entscheidungsdatum: 2025-06-03
Aktenzeichen: 131 C 42/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0603.131C42.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 131
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600 EUR zu zahlen.
Die Beklagte trägt Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Berufung wird zugelassen.
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