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586 Ds 318/20•Amtsgericht Köln, 2024-08-09, 586 Ds 318/20
586 Ds 318/20Tribunale di primo grado9 ago 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-09
Aktenzeichen: 586 Ds 318/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0809.586DS318.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 586
werden die Einsatzstrafe, Freiheitsstrafe von vier Monaten, und die Gesamtfreiheitsstrafe aus der rechtskräftigen Verurteilung mit Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.01.2021, mit dem der Verurteilte wegen Vergehen nach dem BtMG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt worden ist,
nicht abgeändert.
Die Einsatzstrafe und die Gesamtstrafe bleiben unverändert bestehen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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