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268 C 184/22•Amtsgericht Köln, 2023-07-11, 268 C 184/22
268 C 184/22Tribunale di primo grado11 lug 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-11
Aktenzeichen: 268 C 184/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0711.268C184.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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