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150 C 352/20•Amtsgericht Köln, 2021-08-31, 150 C 352/20
150 C 352/20Tribunale di primo grado31 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 150 C 352/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0831.150C352.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 150
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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