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115 C 381/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-25, 115 C 381/20
115 C 381/20Tribunale di primo grado25 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 115 C 381/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0625.115C381.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 115
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 1.082,07 € seit dem 16.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 201,71 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 54 % und der Kläger zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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