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135 C 388/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-04, 135 C 388/20
135 C 388/20Tribunale di primo grado4 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-04
Aktenzeichen: 135 C 388/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0604.135C388.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 135
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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