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111 C 569/19•Amtsgericht Köln, 2021-04-22, 111 C 569/19
111 C 569/19Tribunale di primo grado22 apr 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: 111 C 569/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0422.111C569.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 111
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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