Amtsgericht Köln, 2020-01-30, 115 C 100/19

115 C 100/19Tribunale di primo grado30 gen 2020

Testo completo

Amtsgericht Köln — 115 C 100/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 115 C 100/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0130.115C100.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 115

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 494,45 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.2.2019 zu zahlen.

  2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.2.2019 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45 % und der Beklagte 55 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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