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204 C 247/18•Amtsgericht Köln, 2020-01-28, 204 C 247/18
204 C 247/18Tribunale di primo grado28 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 204 C 247/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0128.204C247.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 204
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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