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224 C 248/19•Amtsgericht Köln, 2020-01-07, 224 C 248/19
224 C 248/19Tribunale di primo grado7 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 224 C 248/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0107.224C248.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 224
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die vor dem zur Wohnung der Beklagten im Erdgeschoss des Objekts L.-gürtel 1, Köln, gehörenden Fenster montierte Satellitenempfangsanlage – wie auf dem Foto F 1 ersichtlich – zu entfernen und entfernt zu halten.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 18.06.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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