Amtsgericht Köln, 2019-08-30, 127 C 37/19

127 C 37/19Tribunale di primo grado30 ago 2019

Testo completo

Amtsgericht Köln — 127 C 37/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: 127 C 37/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0830.127C37.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 127

Tenor

Das Urteil vom 21.06.2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils einen Betrag in Höhe von 70,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung in Höhe von 413,64 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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