Amtsgericht Köln, 2016-09-14, 642 Ls 270/16

642 Ls 270/16Tribunale di primo grado14 set 2016

Testo completo

Amtsgericht Köln — 642 Ls 270/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: 642 Ls 270/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0914.642LS270.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 642

Tenor

  • Der Angeklagte ist schuldig

 des Schwarzfahrens, des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes

und

 des dreifachen Ladendiebstahls.

Er wird zu einer

Einheitsjugendstrafe von 6 Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte

freigesprochen .

Verfall oder Einziehung der asservierten 400 € werden nicht angeordnet betreffend das verbundene Verfahren 642 Ls 332/16 .

Dem Angeklagten steht keine Entschädigung nach dem StrEG zu für die in diesem Verfahren erlittene Untersuchungshaft.

Auf Kosten und Auslagen wird verzichtet.

Angew. Vorschr.: §§ 242 Abs.1, 265a, 303, 52, 53 StGB; 29 Abs.1Nr.3 BtMG; 1, 105 JGG

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.