Amtsgericht Köln, 2013-08-22, 137 C 184/13

137 C 184/13Tribunale di primo grado22 ago 2013

Testo completo

Amtsgericht Köln — 137 C 184/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 137 C 184/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0822.137C184.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.142,- € nebst 8 % Zinsen

über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2012 aus 1.660,05 € sowie 8 %

Zinsen über dem Basiszinssatz aus 481,95 € seit dem 13.07.2012 zu

zahlen.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von

1.470,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins-

satz seit 11.07.2013 zu zahlen.

Etwaige durch die Anrufung des Amtsgerichts Bonn entstandene Mehr-

kosten trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden

ihr zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 v.H. des jeweils aufgrund seiner zu vollstreckenden Betrages.

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