Amtsgericht Köln, 2005-03-02, 126 C 444/04

126 C 444/04Tribunale di primo grado2 mar 2005

Testo completo

Amtsgericht Köln — 126 C 444/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-02

Aktenzeichen: 126 C 444/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0302.126C444.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 126

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.

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