Amtsgericht Herford, 2011-07-01, 12 C 116/10

12 C 116/10Tribunale di primo grado1 lug 2011

Testo completo

Amtsgericht Herford — 12 C 116/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-01

Aktenzeichen: 12 C 116/10

ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2011:0701.12C116.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin2.628,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 279,59 € seit dem 01.02.2006, sowie von weiteren 2.348,57 € seit dem 16.07.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 265,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2010 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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