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18 C 64/24•Amtsgericht Herne, 2024-09-02, 18 C 64/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-02
Aktenzeichen: 18 C 64/24
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2024:0902.18C64.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 594,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 3.408,04 Euro für den Zeitraum vom 00.00. 00 bis 00.00.0000 sowie aus 594,46 Euro seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin weitere 86,64 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 453,87 Euro für den Zeitraum vom 00.00.00 bis 00.00.0000 sowie aus 86,64 Euro seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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