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11 C 141/19•Amtsgericht Hagen, 2020-05-29, 11 C 141/19
11 C 141/19Tribunale di primo grado29 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 11 C 141/19
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2020:0529.11C141.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 439,83 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.3.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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