Amtsgericht Hagen, 2009-05-28, 10 C 425/08

10 C 425/08Tribunale di primo grado28 mag 2009

Regest

Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.

Testo completo

Amtsgericht Hagen — 10 C 425/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: 10 C 425/08

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2009:0528.10C425.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.