Amtsgericht Gummersbach, 2018-11-13, 15 C 64/18

15 C 64/18Tribunale di primo grado13 nov 2018

Testo completo

Amtsgericht Gummersbach — 15 C 64/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-13

Aktenzeichen: 15 C 64/18

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2018:1113.15C64.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 15 C

Normen: StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 i. V. m.; BGB §§ 249 ff.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte G., P-str. 4, xxxxx C. 920,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten G., P-str. 4, xxxxx C. von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 74,26 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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