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29 F 180/21•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2022-11-21, 29 F 180/21
29 F 180/21Tribunale di primo grado21 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-21
Aktenzeichen: 29 F 180/21
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2022:1121.29F180.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 29
Den Eltern wird die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht, soweit es mit der medizinischen Versorgung sowie dem Aufenthalt und der Verbringung in eine Klinik im Zusammenhang steht für A., geb. am 00.00.0000 entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zur Ergänzungspflegerin wird R., M.-straße, E. bestellt.
Im Übrigen wird von familiengerichtlichen Maßnahmen abgesehen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 6.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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