progetti
60 C 175/22•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2022-11-04, 60 C 175/22
60 C 175/22Tribunale di primo grado4 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-04
Aktenzeichen: 60 C 175/22
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2022:1104.60C175.22.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: Abt. 60
Es wird festgestellt, dass der Ansatz der Nr. 5733 GOÄ in den Rechnungen des Beklagten xxx vom 05.11.2021 und xxx vom 30.11.2021 gebührenrechtlich nicht zulässig sind.
Im Übrigen ist der Rechtsstreit erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO). Der Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.