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35 C 49/19•Amtsgericht Geldern, 2021-10-21, 35 C 49/19
35 C 49/19Tribunale di primo grado21 ott 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-21
Aktenzeichen: 35 C 49/19
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2021:1021.35C49.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.785,96 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 714,00 € seit dem 20.12.2016 sowie aus weiteren 114,24 € seit dem 10.02.2017 sowie aus weiteren 957,72 € seit dem 08.03.2018 sowie vorgerichtliche Verzugskosten gem. § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe der beim Kläger befindlichen Buchhaltungsunterlagen und Belege des …………. für die Veranlagungsjahre 2015 und 2016.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagten zu 36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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