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22 C 104/20•Amtsgericht Schwelm, 2020-03-19, 22 C 104/20
22 C 104/20Tribunale di primo grado19 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 22 C 104/20
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2020:0319.22C104.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
wird im Wege der einstweiligen Verfügung auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherung vom 13.03.2020 gemäß § 940 und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der B GmbH den Zutritt zu der Messeinrichtung für Gas mit der Zählernummer XXX und Strom mit der Zählernummer XXX auf dem Hausgrundstück T-Straße in Schwelm zu gewähren, um die Versorgung mit Strom und Gas - auch durch Ausbau der Messeinrichtungen - einzustellen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf bis 600,00 EUR EUR festgesetzt.
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