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71 XIV 13/25•Amtsgericht Essen, 2025-01-16, 71 XIV 13/25
71 XIV 13/25Tribunale di primo grado16 gen 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 71 XIV 13/25
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2025:0116.71XIV13.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
wird bis zu seiner Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland, längstens jedoch bis zum Ablauf des 15.07.2025 zur Sicherung der Abschiebung die
Haft
angeordnet.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Von der Erhebung der Dolmetscherkosten wird abgesehen.
Die weiteren Entscheidungen über die Fortdauer der Abschiebungshaft werden an das Amtsgericht Y. abgegeben.
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