Amtsgericht Duisburg, 2021-05-31, 502 C 1994/20

502 C 1994/20Tribunale di primo grado31 mag 2021

Testo completo

Amtsgericht Duisburg — 502 C 1994/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-31

Aktenzeichen: 502 C 1994/20

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0531.502C1994.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass der Sparvertrag zwischen den Parteien zur Kontonummer … aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 23.03.2020 nicht zum 30.06.2020 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte … in Höhe von 255,85 Euro freizustellen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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