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51 C 1394/20•Amtsgericht Duisburg, 2020-12-07, 51 C 1394/20
51 C 1394/20Tribunale di primo grado7 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: 51 C 1394/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:1207.51C1394.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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