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514 C 25/21•Amtsgericht Dortmund, 2023-05-31, 514 C 25/21
514 C 25/21Tribunale di primo grado31 mag 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 514 C 25/21
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2023:0531.514C25.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 514
Die im von der Nebenintervenientin unter dem 00.00.0000 gefertigten „Ablaufprotokoll der ETV vom 00.00.0000“ protokollierten Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft P.-straße zu den TOP 1 bis TOP 24 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Nebenintervenientin zu je 1/2.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 51.000,00 € festgesetzt.
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