progetti
729 OWi-127 Js 428/20-153/20•Amtsgericht Dortmund, 2020-11-10, 729 OWi-127 Js 428/20-153/20
729 OWi-127 Js 428/20-153/20Tribunale di primo grado10 nov 2020
In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 729 OWi-127 Js 428/20-153/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1110.729OWI127JS428.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 729
In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.
Der Hauptverhandlungstermin vom heutigen Tage wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren infolge Einspruchsrücknahme beendet ist.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.