Amtsgericht Dortmund, 2019-07-30, 425 C 4242/18

425 C 4242/18Tribunale di primo grado30 lug 2019

Testo completo

Amtsgericht Dortmund — 425 C 4242/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-30

Aktenzeichen: 425 C 4242/18

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0730.425C4242.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 502,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.6.2018 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.2.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% und die Beklagte zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen sie wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

Antrag zu 1: 50,00 €

Antrag zu 2: 0,00 €

Antrag zu 3: 1033,20 €

Antrag zu 4: 441,00 €

Antrag zu 5: 3450,00 €

Summe: 4974,20 €

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