427 C 7219/09•Amtsgericht Dortmund, 2009-08-11, 427 C 7219/09
Amtsgericht Dortmund, 2009-08-11, 427 C 7219/09
427 C 7219/09Tribunale di primo grado11 ago 2009
Testo completo
Amtsgericht Dortmund — 427 C 7219/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-11
Aktenzeichen: 427 C 7219/09
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0811.427C7219.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 427
Tenor
Wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorange-
gangene mündliche Verhandlung gern §§ 1 ff des Gewaltschutzgesetzes,
§§ 940, 940 a ZPO angeordnet:
1
Der Antragsgegner hat es zu unterlassen,
a) die Antragstellerin zu belästigen oder zu beleidigen,
b) mit der Antragstellerin in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, sei es fernmündlich, direkt, unter Zuhilfenahme von Telekommunikationseinrichtungen oder Zuhilfenahme von Dritten.
Dem Antragsgegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, tritt an seine Stelle je 100,- Euro ein Tag Ordnungshaft. Die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung bleibt davon unberührt.
Die Anordnungen gelten zunächst bis zum 31. Jan. 2010; die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 600,00 EUR festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.