Amtsgericht Dortmund, 2005-07-28, 175 F 1067/05

175 F 1067/05Tribunale di primo grado28 lug 2005

Regest

Die ausschließlich auf missbräuchlich verwendeten oder verfälschten Personenstandsurkunden beruhende „Schein“-Vaterschaft ist nicht durch Anfechtungsklage gem. § 1600 BGB, sondern durch ein Verfahren nach dem Personenstandsgesetz zu beseitigen.

Testo completo

Amtsgericht Dortmund — 175 F 1067/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-28

Aktenzeichen: 175 F 1067/05

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0728.175F1067.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB §§ 1600, 1600 e Abs. 2

Leitsätze

Die ausschließlich auf missbräuchlich verwendeten oder verfälschten Personenstandsurkunden beruhende „Schein“-Vaterschaft ist nicht durch Anfechtungsklage gem. § 1600 BGB, sondern durch ein Verfahren nach dem Personenstandsgesetz zu beseitigen.

Tenor

Der Antrag auf Feststellung, dass der verstorbene Antragsgegner nicht

der leibliche Vater des Antragstellers ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

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