Amtsgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 230 C 323/24

230 C 323/24Tribunale di primo grado13 mar 2025

Testo completo

Amtsgericht Düsseldorf — 230 C 323/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-13

Aktenzeichen: 230 C 323/24

ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0313.230C323.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 230

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn Y.,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F.,

gegen

die H., vertr.d.d. CEO., ,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 13.03.2025

durch die Richterin am Amtsgericht K.

für Recht erkannt:

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2024 zu zahlen.

2) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 90,96 € außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2024 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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