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230 C 323/24•Amtsgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 230 C 323/24
230 C 323/24Tribunale di primo grado13 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 230 C 323/24
ECLI: ECLI:DE:AGD:2025:0313.230C323.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 230
In dem Rechtsstreit
des Herrn Y.,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F.,
gegen
die H., vertr.d.d. CEO., ,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L.,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 13.03.2025
durch die Richterin am Amtsgericht K.
für Recht erkannt:
1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2024 zu zahlen.
2) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 90,96 € außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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