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21 C 328/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-06-28, 21 C 328/21
21 C 328/21Tribunale di primo grado28 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 21 C 328/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0628.21C328.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 21
hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 28.06.2022 durch die Richterin am Amtsgericht H.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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