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40 C 244/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-02-23, 40 C 244/21
40 C 244/21Tribunale di primo grado23 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 40 C 244/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0223.40C244.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 40
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 03.02.2022
durch die Richterin am Amtsgericht E.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.102,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15% und die Beklagte zu 85%.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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