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45 C 8/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-08-31, 45 C 8/20
45 C 8/20Tribunale di primo grado31 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 45 C 8/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0831.45C8.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 45
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 03.08.2021
durch den Richter am Amtsgericht A.
für Recht erkannt:
a. an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.200,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2019 zu zahlen
b. die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber der V.- Rechtsanwaltspartnerschaft i.H.v. 94,75 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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