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50 C 364/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 50 C 364/20
50 C 364/20Tribunale di primo grado1 lug 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 50 C 364/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0701.50C364.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 50
In dem Rechtsstreit
des Herrn C,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B2,
gegen
die B GmbH,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 04.06.2021
durch den Richter am Amtsgericht I
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.152,00 € nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2020 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Gebührenansprüchen seiner heutigen Prozessbevollmächtigten i.H.v. 109,91 € freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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