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23 C 315/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-01-14, 23 C 315/20
23 C 315/20Tribunale di primo grado14 gen 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 23 C 315/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0114.23C315.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 23
hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 14.01.2021 durch die Richterin am Amtsgericht J
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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