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40 C 134/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-11-19, 40 C 134/20
40 C 134/20Tribunale di primo grado19 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 40 C 134/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:1119.40C134.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 40
In dem Rechtsstreit
des Herrn L, M-Allee, Düsseldorf,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U, X-Straße, Düsseldorf,
gegen
Herrn C, J-Straße, Düsseldorf,
die I-AG, vertr. d. d. Vorstand, T, Berlin,
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte zu 1, 2:Rechtsanwälte M, L-Straße, Duisburg,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 29.10.2020
durch die Richterin am Amtsgericht K
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.414,20 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 236,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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