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231 C 232/15•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-10-23, 231 C 232/15
231 C 232/15Tribunale di primo grado23 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-23
Aktenzeichen: 231 C 232/15
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:1023.231C232.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 231
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 11.09.2020
durch die Richterin L
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.673,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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