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34 C 58/19•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-03-03, 34 C 58/19
34 C 58/19Tribunale di primo grado3 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 34 C 58/19
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0303.34C58.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 34
In dem Rechtsstreit
des Herrn U3,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. T2 & Partner GbR,
gegen
die U GmbH, vertr. d.d. GF,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E, ,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 28. Januar 2020
durch Richterin am Amtsgericht T
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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