Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 235 C 78/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-29
Aktenzeichen: 235 C 78/16
ECLI: ECLI:DE:AGD:2018:0329.235C78.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 235
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorfauf
die mündliche Verhandlung vom 08.03.2018
durch die Richterin am Amtsgericht W
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 134,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2015, vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,50 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 93 %, der Beklagte 7 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Parole chiave
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