Testo completo
Amtsgericht Düsseldorf — 183 OWi 100 Js 6249/16 - 7/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 183 OWi 100 Js 6249/16 - 7/17
ECLI: ECLI:DE:AGD:2017:0728.183OWI100JS6249.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 183
Tenor
Auf den Antrag des Verteidigers vom 0 wird angeordnet, dass der Betroffene anstelle der mit Bußgeldbescheid vom 0, Az.: X, Bußgeldbehörde: Stadtverwaltung D Amt 32, festgesetzten Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR gemäß §§ 98 ff OWiG 50 Stunden unentgeltliche Arbeit nach näherer Bestimmung durch folgende Stelle:
- Jugendamt - Bezirksamt Mitte D
bis zum Ablauf von zwei Monaten leisten darf.
Es steht ihm frei, innerhalb derselben Frist die Geldbuße vollständig zu bezahlen.
Der Betroffene hat sich unaufgefordert mit dem - Jugendamt - Bezirksamt Mitte in Verbindung zu setzen.
Kommt er dieser Weisung nicht nach oder zahlt er die Geldbuße nicht rechtzeitig, kann gemäß § 98 Abs. 2 OWiG Jugendarrest bis zu einer Woche als Ungehorsamsfolge verhängt werden.
Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens sowie die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Parole chiave
fine enforcementunpaid workjuvenile detentionadministrative offences